Lenk- und Ruhezeiten

Lenk- und Ruhezeiten

Hochqualifiziertes Personal wird fortlaufend geschult und ärztlich untersucht Busfahrer sind gut auf Ihre Arbeit vorbereitet. Auch nachdem sie ihre Fahrprüfung abgelegt und den Personenbeförderungsschein erhalten haben, werden sie regelmäßig überprüft und ärztlich untersucht. Die Fahrerlaubnis muss alle 5 Jahre verlängert werden. Voraussetzung hierfür sind 35 Stunden Weiterbildung und eine eingehende ärztliche Gesundheitsprüfung und eine augenärztliche Untersuchung. Mit fortschreitendem Alter werden diese Kontrollen vorsichtshalber noch einmal intensiviert: Für Fahrer über 50 gibt es noch einmal zusätzliche Auflagen. An die gesetzlich festgelegten Lenk- und Ruhezeiten müssen sich die Fahrer konsequent und ohne Ausnahme halten. Dies sorgt dafür, dass Fahrer ausgeruht und ausgeschlafen am Steuer sitzen. Das bedeutet unter anderem: Nach spätestens viereinhalb Stunden muss eine 45-minütige Pause eingelegt werden, wobei diese aufgesplittet werden kann. Pro Tag sind höchstens neun Stunden Fahrt erlaubt, in wenigen Ausnahmefällen zehn. In einer Woche beträgt die Höchstlenkzeit 56 Stunden. Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten wird streng kontrolliert. Fahrer müssen rückwirkend einen lückenlosen Arbeitszeitnachweis für 28 Tage vorlegen können. Die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit von Busfahrern wird ständig engmaschig geprüft. Es gibt Fortbildungen und zudem Vorschriften, die stets für ausgeruhte Fahrer sorgen.

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